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   BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61   

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https://dejure.org/1962,69
BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61 (https://dejure.org/1962,69)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1962 - V B 92.61 (https://dejure.org/1962,69)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1962 - V B 92.61 (https://dejure.org/1962,69)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1268
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
    Das ist nur der Fall, wenn die Tatsachen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers geeignet sind, den geltend gemachten Verfahrensmangel rechtlich zu begründen, in Einzelheiten dargelegt werden (vgl. auchBeschluß vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - Buchholz BVerwG 310 § 132 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 02.09.1960 - VIII B 90.60

    Wiedergutmachungsansprüche auf Grund des Gesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
    Der Beschwerdeführer hat gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bereits in der Beschwerdeschrift selbst oder auch - wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat(Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG VIII B 90.60 - [NJW 1960, 2163]) - in einem innerhalb der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsatz den Verfahrensmangel zu bezeichnen.
  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 45.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
    In seiner Entscheidung vom 17. Mai 1961 (BVerwGE 12, 247) hat der erkennende Senat entschieden, die Tatsache, daß ein Betrieb für den totalen Krieg eingesetzt gewesen sei, begründe noch keine tatsächliche Vermutung, daß Entnahmen aus einem solchen Betrieb auf Demilitarisierungsmaßnahmen beruhten; es bestehe nämlich nicht der Erfahrungssatz, daß in der Regel die für die Kriegführung eingesetzten Betriebe auch als Kriegspotential beseitigt worden seien.
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 148.59

    Haftungsausschluss bei Maßnahmen zum Zwecke der Beseitigung von Kriegspotential -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
    In seinerEntscheidung vom 23. November 1960 - BVerwG V C 148.59 - (NJW 1961, 1035 ff.) hat der erkennende Senat ausgeführt: Der entschädigungslose Eingriff sei in Art. 4 Buchst. g des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission - AHK 47 - von dem entschädigungspflichtigen Schadensereignis dadurch abgegrenzt worden, daß auf den Eigentümer und "die genehmigte Maßnahme" abgestellt worden sei, und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) - AbgG - sei für den Geschädigten nicht ungünstiger auszulegen als diese besatzungsrechtliche Vorschrift.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 4 B 45.16

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist es daher nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, unzureichende Ausführungen der Nichtzulassungsbeschwerde zum Anlass zu nehmen, das Prozessgeschehen aus der Vorinstanz zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 8. März 1962 - 5 B 92.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 39) und auf etwaige Verfahrensfehler hin zu prüfen.
  • BVerwG, 01.03.1974 - III B 69.73

    Anforderungen an die Bestimmung des maßgeblichen Stichtags des Aufenthaltes zur

    Hierzu ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich, daß diejenigen Tatsachen angegeben werden, aus denen sich das Vorliegen eines Verfahrensmangels ergibt (so Beschlüsse vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 5], vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 39] und vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81]).
  • BVerwG, 11.04.1975 - VI B 73.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufstellung von

    Sollte mit den Ausführungen der Beschwerde in ihrer Ziffer 5 etwa der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden, so wäre insoweit ein Verfahrensmangel nicht in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise bezeichnet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 39], vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114] und vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 -).
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